Athens dikasteria wählten Geschworene per Losmaschine, dem kleroterion, um Einflussnahme zu mindern. Redenschreiber formten Argumente, Wasseruhren begrenzten Redezeiten, Zeugen standen bereit. Angeklagte erzählten Biografien, wiesen Wohltaten nach, brachten Verträge und Siegel. Emotion und Logik galten zugleich, denn Recht war Bürgersache und Drama. Anekdoten berichten von ungeschickten Plädoyers, brillanten Gegenreden und der zähen Suche nach einem einzigen, rettenden Beweis.
In Rom trennte man zwischen in iure vor dem Prätor und apud iudicem beim Schiedsrichter. Die schriftliche formula definierte Anspruch, Einrede und Beweislast. So entstanden flexible Wege, neue Fälle zu erfassen, ohne alte Normen zu sprengen. Später setzte sich die kaiserliche cognitio durch, zentraler, schriftlastiger, mit stärkerer Amtsermittlung. Dieses Zusammenspiel aus Tradition und Innovation schuf erstaunliche Anpassungsfähigkeit, nützlich für Handel, Erbschaften und Nachbarschaftskonflikte.
Beweise reichten von versiegelten Wachstafeln über Quittungen bis zu Zeugen, Eiden und Besitzanzeichen. Häufige Klage: Dokumentverlust durch Feuer oder Reisen. Sklavenzeugnis unter Folter galt teils als verlässlich, moralisch jedoch umstritten. Auch Indizien, Spuren an Türen, Markierungen auf Amphoren und Fundumstände spielten mit. Verfahren ordneten diese Puzzleteile, während Richter und Gemeinschaft abwogen, was plausibel, was vorgeschoben und was schlicht Zufall war.
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